Sterbehilfe

Test Literaturverzeichnis Impressum

„Ich möchte sterben“ – ein Satz, den man auf den ersten Blick vielleicht nicht nachvollziehen und mit dem man nicht umgehen kann. Meist ist der Gedanke des Todes noch so fern, dass man die Idee der Sterbehilfe intuitiv nicht toleriert oder gar befürwortet. Allerdings kämpfen viele Menschen seit Jahren für mehr Rechte in diesem Gebiet (engl. right to die) und andere wehren sich immens dagegen, was beweist, dass es für viele eine sehr schwierige und mit vielen Emotionen verbundene Angelegenheit ist.

Sanchez, Der Suizid des Seneca

Rechtslage in Deutschland

Um sich eine Meinung über dieses komplizierte Thema bilden zu können, muss man sich unbedingt informieren. Daher gibt es hier vorab ein paar Informationen über die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Juristisch gesehen gibt es vier Arten der Sterbehilfe: die assistierte, die aktive, die indirekte und die passive Sterbehilfe.

Beim assistierten Suizid wird dem Patienten ein tödliches Mittel zur Verfügung gestellt, welches er allerdings selbst einnehmen muss. Das unterscheidet ihn von der aktiven Sterbehilfe, bei der eine andere Person das Mittel verabreicht und die in Deutschland verboten ist (Tötung auf Verlangen). Eventuell tödliche Medikamente, die Schmerz lindern sollen, sind in Deutschland erlaubt. Das bezeichnet man als indirekte Sterbehilfe.

Ein Patient darf sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden. Dies wird passive Sterbehilfe genannt. Außer der aktiven Sterbehilfe sind die anderen drei Arten seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 legal und es gibt noch sehr verschiedene Meinungen zur Rechtslage.

Klassifikation nach Peter Singer

Manche meinen, Sterbehilfe zu unterstützen sei unmoralisch. Der Mensch, krank oder gesund, solle immer das Ziel haben weiterzuleben. Trotzdem gibt es immer mehr Menschen, die sich dazu ausbilden lassen, andere Menschen beim Sterben zu begleiten und sie dabei zu unterstützen. Peter Singer unterscheidet zwischen der freiwilligen, unfreiwilligen und nichtfreiwilligen Euthanasie. (Anmerkung: Der Begriff ist im deutschsprachigen Raum negativ konnotiert, da die Nationalsozialisten damit ihre groß angelegten Vernichtungen körperlich oder geistig behinderter Menschen euphemistisch bezeichneten. Ursprünglich ist der Begriff, der mit „guter Tod“ übersetzt werden kann, gleichbedeutend mit Sterbehilfe, die auf Englisch euthanasia heißt.)

Die freiwillige Sterbehilfe wird von ihm gewissermaßen wie der assistierte Suizid definiert, bei dem der Patient das Mittel einnehmen oder etwas anderes tun muss, um zu sterben. Hierbei ist das Einverständnis des Patienten der wichtigste Aspekt (d. h. er wird nicht dazu gezwungen, sondern macht es selbst und freiwillig).

Die unfreiwillige Sterbehilfe kommt selten vor, weshalb Singer nur wenig auf sie eingeht. Der Patient, welcher zu einer Antwort fähig ist, wird nicht gefragt, ob er sterben möchte oder er sagt, dass er leben möchte und wird trotzdem getötet.

Die nichtfreiwillige Sterbehilfe betrifft Säuglinge mit schwerwiegenden Behinderungen oder Menschen, die von einem schweren Unfall oder einer Krankheit (typischerweise im hohen Alter) betroffen sind. Diese können keine Entscheidung mehr treffen oder sind aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, sich mitzuteilen.

Todeswunsch – gerechtfertigt oder nicht?

In der Regel ist in dieser Diskussion von körperlich schmerzhaften oder einschränkenden Krankheiten die Rede. Doch auch Menschen, die aufgrund ihrer „psychischen Krankheiten“ sterben wollen, müssen beweisen, dass bei ihnen keine Aussicht auf Heilung besteht. Ihr Todeswunsch gilt seltener als gerechtfertigt. Dabei ist es fragwürdig, ob ein Todeswunsch überhaupt einer Rechtfertigung bedarf. Grundsätzlich könnte auch ein – aus medizinischer Sicht – körperlich und geistig gesunder Mensch einen Todeswunsch haben. Dazu gehören z. B. Menschen, die selbstbestimmt zu einem bestimmten Zeitpunkt sterben wollen, anstatt auf den Tod zu warten. Es ist also fragwürdig, ob die Ursache für den Todeswunsch unheilbar ist oder nicht. Möglicherweise hat der Patient gar kein Interesse an Heilungsversuchen, sondern möchte einfach sterben.

Noch herrscht in der Öffentlichkeit in dieser Frage ein großes Durcheinander. Politik, Ärzteverbände, Kirchen und andere Akteure streiten weiter heftig und sorgen für Unklarheit.

Zurück zur Hauptseite